Darf ein DJ Sicherheitskopien oder eigene Sampler von CDs anfertigen und öffentlich einsetzen?

Kopien von CDs sind für den privaten Gebrauch erlaubt. Werden allerdings solche Kopien oder selbst zusammengestellte Sampler öffentlich aufgeführt, z.B. in einer Diskothek, muss das Vervielfältigungsrecht der CD vom Veranstalter zusätzlich zum Wiedergaberecht erworben werden. In diesen Fällen erhöht sich der Tarif für die Wiedergabe um 30 Prozent.

Darf ein DJ MP3-Dateien von der Festplatte oder von einer selbst gebrannten CD abspielen?

Hier gilt das gleiche Prinzip wie beim Kopieren der Tonträger. Das Speichern stellt eine Vervielfältigung dar und ist nur für die private Nutzung erlaubt. Für die öffentliche Wiedergabe muss die Lizenz für die Vervielfältigung zusätzlich erworben werden.

War mir bisher unbekannt, bis Jüggi es am Wochenende beim Telefonat erwähnte. Die Frage ist jetzt natürlich: Wie weit muss man dem Gemafuzzi im Zweifel nachweisen, dass man das Original auch zuhause liegen hat?

 
sach selber was   von Mama
 
bytebaby, 21. März 2005 um 18:14:36 MEZ

wie was? wenn ich jezz songs von itunes auf cd brenne und auflege, muss der veranstalter diese zusätzliche lizenz erwerben? kann ja wohl nich wahr sein, oder? muss ich jezz dann den mac mitschleppen, um digital gekaufte songs auflegen zu dürfen?

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Mama, 21. März 2005 um 18:21:09 MEZ

Es ist einfach pauschal 30% teurer als wenn es das Original ist. Ich bin mir gar nicht mal so sicher, ob ich diese regelung nicht tendentiell gut finden sollte, wenn es z.B nur um CDs ginge. Aber der Haken ist natürlich tatsächlich genau der, dass man ja heutzutage durchaus auch übers Netz Musik kauft und wie kann man da nun die Verhältnisse klären?

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