<a href=www.spiegel.de">Haribo-Prozess: Klägerin in zweiter Instanz gescheitert
Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt einen Verzehrhinweis, wenn ein Lakritzerzeugnis einen Glycyrrhizingehalt von über zwei Prozent aufweist. Dieser Wert sei hier nicht erreicht worden, da der Glycyrrhizingehalt der Lakritzmischung nach Angaben von Haribo zwischen 0,08 und 0,18 Prozent liege, begründete das Gericht. Eine von der Klägerin veranlasste behördliche Untersuchung ergab bei einer Packung einen Anteil von 0,12 Prozent.
kommentare
Ich glaube, wir haben das jetzt beide gemacht.
gHack, 22.06.21, 11:33
20jahre.antville.org
tobi, 22.06.21, 09:35
Ja klar!
Mama, 22.06.21, 08:10
danke für den schönen text. darf ich den auf 20jahre verlinken?
tobi, 22.06.21, 06:28
Ist das sowas wie i-mode?
Mama, 29.05.14, 00:00
Internet kann man ja neuerdings mitnehmen. Dass WAP sich doch durchsetzen würde...?!
fernsehratgeber, 20.05.14, 21:43
musik
