<a href=www.spiegel.de">Haribo-Prozess: Klägerin in zweiter Instanz gescheitert

Das Bundesgesundheitsministerium empfiehlt einen Verzehrhinweis, wenn ein Lakritzerzeugnis einen Glycyrrhizingehalt von über zwei Prozent aufweist. Dieser Wert sei hier nicht erreicht worden, da der Glycyrrhizingehalt der Lakritzmischung nach Angaben von Haribo zwischen 0,08 und 0,18 Prozent liege, begründete das Gericht. Eine von der Klägerin veranlasste behördliche Untersuchung ergab bei einer Packung einen Anteil von 0,12 Prozent.

 
sach selber was   von Mama